Am 1.1.2001 sind – heftig kritisierte – Teilzeitregelungen (TzBfG) in Kraft getreten. Im Mittelpunkt stehen nach wie vor der Anspruch des Arbeitnehmers auf Verringerung und Neuverteilung der vereinbarten Arbeitszeit sowie insbesondere die „Abwehrmöglichkeiten“ des Arbeitgebers.
Mit Wirkung zum 1.1.2019 ist das Teilzeitrecht in wesentlichen Punkten geändert worden. Die Praxis muss sich auf neue Spielregeln einstellen. Der zeitlich nicht begrenzte Teilzeitanspruch wird nunmehr durch den in § 9 TzBfG neu geregelten Anspruch (Verlagerung der Beweislast auf den Arbeitgeber) auf „Rückkehr“ oder „Wechsel“ auf eine Vollzeitstelle sowie insbesondere die sog. „Brückenteilzeit“ flankiert. Neu geregelt wurde u. a. auch die Abrufarbeit. Von Bedeutung sind zudem besondere tarifliche Regelungen (tariflich verkürzte Vollzeit in der M+E-Industrie NRW).
Die 3. Auflage der „Teilzeitarbeit“ beschreibt alle praxisrelevanten Aspekte der Teilzeitarbeit kompakt, übersichtlich und anhand von Checklisten und Formularen. Die Autoren geben speziell für den Betriebspraktiker – aus Arbeitgebersicht – einen umfassenden und kompakten Überblick über die sich ergebenden Fragestellungen und zeigen Lösungsmöglichkeiten auf.
Die Autoren:
- Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht Prof. Dr. jur. Bernd Schiefer ist Geschäftsführer von unternehmer nrw, Sozius der Kanzlei (Schiefer Rechtsanwälte) in Düsseldorf, Professor für Arbeitsrecht an der Fresenius Hochschule in Köln, Autor zahlreicher arbeitsrechtlicher Kommentare und Handbücher sowie Referent vieler Arbeitsrechtsseminare.
- Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) und Fachanwalt für Arbeitsrecht Thorsten Armborst ist Referent in der Tarifabteilung von METALL NRW, dem Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen e.V. Er verfügt über langjährige, auch forensische Erfahrung im Individual- und Kollektivarbeitsrecht und ist Referent zahlreicher arbeits- und tarifrechtlicher Seminare.